Übertrittszeugnis mit Schullaufbahnempfehlung
Anfang Mai erhalten alle Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 4 ein Übertrittszeugnis.
Das Übertrittszeugnis beinhaltet: die Jahresfortgangsnoten in allen Fächern, die Gesamtdurchschnittsnote aus den Fächern Deutsch, Mathematik, Heimat- und Sachunterricht, eine Bewertung des Sozial- sowie des Lern- und Arbeitsverhaltens sowie eine zusammenfassende Schullaufbahnempfehlung.
Die Schullaufbahnempfehlung stützt sich auf den Gesamtnotendurchschnitt der Fächer Deutsch, Mathematik und Heimat- und Sachunterricht. Aber bedenken Sie bitte: „Das Gras wächst nicht schneller, wenn man daran zieht!"
Übertritt an das Gymnasium (5. Klasse)
Durchschnittsnote aus Deutsch, Mathematik, Heimat- und Sachunterricht: 2,33 oder besser – der Übertritt ist uneingeschränkt möglich. Bei schlechterem Notendurchschnitt: Übertritt nach bestandenem Probeunterricht (Noten 3 und 4 oder 4 und 3 in Mathe und Deutsch; bei den Noten 4 und 4 entscheidet der Elternwille).
Übertritt an die Realschule (5. Klasse)
Bis 2,66: Übertritt uneingeschränkt möglich. Bei schlechterem Notendurchschnitt: Übertritt nach bestandenem Probeunterricht (gleiche Regel wie oben). Schüler mit 3,00 oder schlechter, die ohne Erfolg am Probeunterricht an einem Gymnasium teilgenommen haben, können bei Realschul-Wunsch am dortigen Probeunterricht zum allgemeinen Nachtermin (Ende Sommerferien) teilnehmen.
Übertritt an die Mittelschule (5. Klasse)
Jahreszeugnis der 4. Klasse mit dem Vermerk „in die nächste Jahrgangsstufe versetzt".
Übertritt an die weiterführenden Schularten
Liegt eine entsprechende Schullaufbahnempfehlung vor, können die Schülerinnen und Schüler unmittelbar nach dem Besuch der Jahrgangsstufe 4 der Grundschule in die Jahrgangsstufe 5 der jeweiligen weiterführenden Schulart übertreten.
Übertritt nach Besuch des Probeunterrichts
Schülerinnen und Schüler, die im Übertrittszeugnis keine entsprechende Schullaufbahnempfehlung erhalten haben, können auf Antrag der Erziehungsberechtigten am Probeunterricht des Gymnasiums bzw. der Realschule teilnehmen. Der Probeunterricht wird in den Fächern Deutsch und Mathematik abgehalten (schriftlich und mündlich) und ist bestanden, wenn in einem Fach mindestens die Note 3 und im anderen Fach mindestens die Note 4 erreicht wird.
Stärkung der Elternverantwortung
Wird der Probeunterricht nicht bestanden, können Schülerinnen und Schüler dennoch übertreten, wenn die Erziehungsberechtigten dies wünschen und mindestens in beiden Fächern die Note 4 erreicht wurde.